ANGABEN GEMÄSS § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) /
Lüders & Stange KG
Ernst-Merck-Str. 12-14
20099 Hamburg
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Pay- Andres Lüders
Für den Inhalt verantwortlich /
Pay- Andres Lüders
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Telefon: +49 40 280815-0
Telefax: +49 40 280815- 25
E-Mail: info@luedersundstange.de
Registereintrag /
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Lübeck
Registernummer: HRA 132
Umsatzsteuer /
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 135 079 733
Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017), jeweils neueste Fassung. Die ADSp beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach § 431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Million bzw. 2,5 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung generell auf 2 SZR/kg.
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Information
der Öffentlichkeit nach §8a
Abs. 1 und § 11 Abs. 1 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) /
1.
Name
oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs
Betreiber:
Lüders
& Stange KG
Ernst-Merck-Straße
12-14
20099
Hamburg
Betriebsgrundstück:
Lagerhaus F
Dessauer Straße
5
20457 Hamburg
2.
Bestätigung
der Betriebsbereiche
Die Firma Lüders
& Stange KG ist ein im internationalen Transportwesen tätiges Unternehmen. Ein Geschäftsbereich der Firma ist die logistische Abwicklung saisonaler Kleinfeuerwerke.
Bei der Anlage handelt es sich um ein Gefahrstofflager, in dem gesamten Lager wird Kleinstfeuerwerk der Lagergruppe 1.4 in transportrechtlich zugelassenen Verpackungen umgeschlagen und gelagert.
Die Anlage unterliegt als Betriebsbereich dem Störfallrecht und entspricht einem Betriebsbereich der sogenannten „oberen Klasse“ mit den erweiterten Pflichten.
Der
Betriebsbereich wurde der Behörde für Umwelt und Energie angezeigt. Ein Sicherheitsbericht nach § 9 Abs. 1 der StörfallV liegt ebenfalls vor.
3.
Verständlich
abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich
Es wird
Kleinstfeuerwerk der Lagergruppe 1.4 gelagert. Alle Stoffe werden innerhalb der Versandverpackung im Lagerhaus F umgeschlagen und gelagert. Ein Aus- oder Umpacken findet nicht statt.
4. Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe sowie deren wesentliche Gefahreneigenschaften
Von den nach der StörfallV (in der Fassung vom 15.03.2017) relevanten Stoffen und Mengen gibt es in dem betroffenen Betriebsbereich ausschließlich explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Gefahrenkategorie P1b (Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff, Unterklasse 1.4 (H204)).
Explosive |
|
H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke
|
Bestehendes
Gefahrenpotential des Betriebsbereiches
Obwohl auf dem
Werksgelände die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, können Brände oder Explosionen nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Die Risiken, die von Kleinstfeuerwerk der Lagergruppe 1.4 bzw. der BAM-Klassen I und II ausgehen sind vergleichsweise gering und dürfen nicht mit denen von anderen explosionsfähigen Stoffen verwechselt werden.
Das Gefahrenpotential in diesem Betriebsbereich begründet sich in der Entzündung der Stoffe. Die UN-Verpackung dient dem Zweck, eine nicht bestimmungsgemäße Entzündung (etwa durch Streichhölzer oder Zigaretten) zu verhindern.
Um Gefahren für unsere Nachbarschaft, unsere Mitarbeiter und die Umwelt ausschließen zu können, werden im Lagerhaus F alle erdenklichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um einen Störfall zu verhindern.
5. Allgemeine Informationen
darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird, angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweise
Im Falle eines Brandes oder
bei Eintritt eines relevanten Störfalls wird unmittelbar die Feuerwehr benachrichtigt, diese ergreift in Zusammenarbeit mit dem Personal vor Ort alle notwendigen Maßnahmen.
Sollte im Umfeld die Bevölkerung betroffen sein, so wird sie von den Behörden über die Medien, wie z. B. Radiodurchsagen, Lautsprecherwagen etc. über Sachstand und Verhaltensweisen informiert. So sind z. B. bei starker Rauchentwicklung die Türen und Fenster geschlossen zu halten oder es gibt Informationen, dass es zu Sichtbehinderungen auf der Bundesautobahn A 255 kommen kann. Schalten Sie also unbedingt das Radio ein! Sie erhalten dann zum Beispiel Hinweise für weitere Schutzmaßnahmen.
6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung oder Hinweis, wo diese Information zugänglich ist:
Betriebe, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, müssen laut § 17 Absatz 2 regelmäßig durch Besichtigungen vor Ort von der zuständigen Behörde gemäß eines Überwachungsplanes nach § 17 Absatz 1 überwacht werden. Die letzte vor Ort Besichtigung dieses Betriebes fand am 20.12.2018 durch die Behörde für Umwelt und Energie, Referat Hafen, Störfallvorsorge, Planfeststellungen statt.
Weitere Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV und weitere störfallrelevante Einzelheiten werden auf Anfrage und unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher und privater Belange erteilt durch:
Behörde für Umwelt und Energie
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft
Referat Hafen, Störfallvorsorge, Planfeststellungen
Neuenfelder Straße 19
D-21109 Hamburg
7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Artikels 4 der Richtlinie 2003/4/EG eingeholt werden können.
Ausführliche Informationen zu Vor-Ort-Besichtigungen, zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV und weitere störfallrelevante Einzelheiten werden auf Anfrage und unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher und privater Belange durch Behörde für Umwelt und Energie erteilt.